Die Katastrophe bei der Loveparade von Duisburg hat die Haftung von Veranstaltern sowie Fragen nach einem ausreichenden Versicherungsschutz in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt. Dieses Ereignis soll zum Anlass genommen werden, um ein paar Grundprinzipien von Veranstaltungen deutlich zu machen. Außerdem soll aus Sicht von Betrieben gefragt werden, was bei Veranstaltungen zu beachten ist und welche Versicherungen von Bedeutung sind.
Was ist eine Veranstaltung?
Veranstaltungsrecht ist in Österreich Landessache. Ob eine Veranstaltung im rechtlichen Sinne vorliegt, kann erst der Blick ins jeweilige Landesveranstaltungsgesetz klären. Nur die öffentlichen Veranstaltungen entfalten umfangreiche Pflichten für den Veranstalter. Öffentlich ist z.B. in Wien bereits eine Betriebsveranstaltung mit Unterhaltungsprogramm, an der mehr als 20 Personen teilnehmen können. In Niederösterreich hingegen ist eine Betriebsveranstaltung auch mit Hunderten Besuchern privat, solange sie nicht öffentlich zugänglich ist. Wenn bei Veranstaltungen wie z. B. Roadshows Landesgrenzen überschritten werden, können sich bei der Ermittlung der anzuwendenden Bestimmungen Finessen ergeben, die den Veranstaltungsspezialisten mit der Zunge schnalzen lassen.
Wer ist Veranstalter?
Bei einer Betriebsveranstaltung ist das in der Regel der Betrieb selbst. Sonst ist Veranstalter immer der, auf dessen Rechnung die Veranstaltung geht, bzw. wer nach außen als Veranstalter auftritt – das muss bei arbeitsteilig organisierten Veranstaltungen nicht immer klar sein. Wenn eine Eventagentur mit der Veranstaltungsorganisation beauftragt wird, bleibt der Betrieb immer noch Veranstalter, es sei denn, es wird vertraglich anders geregelt. Ein Betrieb bleibt auch dann Veranstalter, wenn er eine Veranstaltungsräumlichkeit anmietet.
Was versteht man unter Veranstalterhaftung?
Grundsätzlich schafft die Durchführung von Veranstaltungen eine Gefahrenquelle. Aus ihr resultiert für den Veranstalter eine Reihe von Pflichten. An erster Stelle steht die so genannte Verkehrssicherungspflicht, die den Veranstalter zwingt, mögliche Gefahren zu vermeiden und Schädigungen an Leib und Leben zu verhindern. Der genaue Inhalt dieser Verkehrssicherungspflicht hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, also von der Erkennbarkeit der Gefahren und der Zumutbarkeit der Abwehrmaßnahmen. Diese Verkehrssicherungspflicht gilt selbstverständlich auch gegenüber Kunden und Gästen. Passiert trotzdem ein Unfall, wirkt dieses Faktum allein oft als Indiz für eine Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht. Man kann sehr rasch erkennen, dass es nicht viel braucht, um eine Haftung des Veranstalters auszulösen. Gegenüber den eigenen Mitarbeitern ist als weitere Pflicht die Fürsorgepflicht zu beachten. Sie wird durch das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) näher konkretisiert, welches eine Beurteilung (Evaluierung) der „für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bestehenden Gefahren“ verlangt.
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Welche Sicherheitsvorkehrungen sollten getroffen werden?
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Im Grunde genommen geht es bei „normalen“ Firmenevents um eine Gefährdungsbeurteilung, wie sie schon das ASchG verlangt. Zusätzlich müssen jedoch die Gefahren für Betriebsfremde berücksichtigt werden, die mit den Örtlichkeiten nicht vertraut sind. Bei regelmäßigeren Events in Firmenräumlichkeiten ist es daher empfehlenswert, diesen Verwendungszweck bereits in die Gefährdungsbeurteilung nach dem ASchG einzubeziehen und den organisatorischen Brandschutz darauf auszurichten.
Welche Versicherung sollte keinesfalls fehlen? Die mit Abstand wichtigste und manchmal gesetzlich vorgeschriebene Versicherung für Veranstaltungen ist eine Haftpflichtversicherung. Ihr Schutz besteht wie bei jeder Haftpflichtversicherung in der Abwehr ungerechtfertigter Schadenersatzansprüche und der Entschädigung gerechtfertigter Ansprüche. Herkömmliche Betriebsveranstaltungen sind in der Betriebshaftpflichtversicherung automatisch mitversichert. Bei der Planung von Firmenevents stellt sich daher die Frage, ob die vorhandene Haftpflicht ausreicht, um dieses Risiko abzudecken, oder ob separater Versicherungsschutz erforderlich ist. Rücksprache mit dem eigenen Haftpflichtversicherer bringt hier sicherlich die gewünschte Klärung.
Bei aufwändigen Events mit Programm und zahlreichen Kunden empfiehlt sich jedoch der Abschluss einer eigenen Veranstalterhaftpflichtversicherung. Sie kostet einen Appel und ein Ei, und fast jeder Versicherer bietet sie an.
Zu beachten ist, dass die Veranstalterhaftpflichtversicherungen relativ standardisierte Produkte sind, die vergleichsweise wenig individuelle Gestaltung zulassen. Wählen lässt sich z.B. die Höhe der Deckungssumme und hier sollte man nicht am falschen Platz sparen. Die Diskussion um Duisburg hat gezeigt, dass eine als zu niedrig angesehene Deckungssumme als Skandal empfunden und beinahe schon zur Beantwortung der Schuldfrage herangezogen wird.
Welche Versicherungen können noch ein Thema sein?
Wer die Kosten rechtlicher Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen kalkulierbar halten möchte, sollte spezielle Veranstaltungs-rechtsschutzversicherungen in Erwägung ziehen. Diese gibt es sowohl für Einzel- als auch für wiederkehrende gleichartige Veranstaltungen. Hier sind z.B. die Kosten für die Verteidigung in strafrechtlichen Verfahren abgedeckt. Es können auch andere veranstaltungstypische Rechtsbereiche erfasst werden, die in herkömmlichen Betriebsrechtsschutzpaketen nicht inkludiert sind.
Spezielle Veranstaltungen bergen spezielle Risiken.
Nicht selten organisieren Firmen Sportevents, die z.B. das Teambuilding fördern sollen, und wählen dazu Risikosportarten (Canyoning, Hochseilklettergärten, usw.). Es ist nicht allseits bekannt, dass die Ausrichtung dieser Sportveranstaltungen auch den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz beeinflusst. Dominiert nämlich der Wettkampfcharakter die Veranstaltung, überwiegt das private Interesse der Teilnehmer. Damit ist ein Unfall jedoch kein Arbeitsunfall mehr, sondern ein Freizeitunfall. Abgesehen von der bereits genannten Fürsorge ist es auch ein Zeichen professioneller Unternehmensleitung, die Teilnehmer hier durch eine kurzfristige Unfallversicherung abzusichern. Darüber hinaus gibt es noch eine Fülle von Versicherungsarten, die interessant sein können. Beispielhaft für den Veranstaltungsbereich erwähnt, obwohl bei Firmenevents nur selten relevant, sind so genannte Veranstaltungsausfallsversicherungen, die es je nach Interessenlage in den unterschiedlichsten Formen gibt.
Zusammenfassend ist nochmals auf den zentralen Stellenwert der Prävention bei der Veranstaltungsplanung hinzuweisen, wenn man Firmenevents optimal absichern möchte. In einem zweiten Schritt wird es sinnvoll sein, sich einen individuellen Versicherungsschutz gegen die verbleibenden Risiken maßschneidern zu lassen.
Mag. Andreas Schuberth
Mag. Andreas Schuberth
Versicherungsmakler und Berater
in Versicherungsangelegenheiten
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Artikel “Firmenevents: Risiken und Versicherungsschutz”