szabo Energieausweis ab 2009 verpflichtend

Wer einen Kühlschrank kauft, achtet meist sehr genau auf das Energieverbrauchspickerl. Doch wie sieht es mit der Energieeffizienz bei Wohnungen oder Büros aus? Hier gibt es ab 2009 einen verpflichtenden Energieausweis.

Österreich hat mit dem Energieausweis-Vorlage-Gesetz eine EU-Richtlinie umgesetzt, die bei Verkauf oder Vermietung von Immobilien zwingend ab Jänner 2009 einen Energieausweis verlangt.

Der Energieausweis ist mit dem Typenschein beim Auto vergleichbar. Er liefert wichtige Kennzahlen des Hauses, der Wohnung oder des Büros wie z.B. der zu erwartende Heizenergieverbrauch, der wie beim Kühlschrank von A++ für sehr niedrigen Energieverbrauch bis G für Energieverschwender reichen kann.

Inwieweit der Energieausweis einen Einfluss auf die Mieten oder den Verkaufspreis haben wird, wird sich im Markt zeigen. Wer jedoch frisch saniert oder energiesparend gebaut hat, kann durch den Energieausweis einen höheren Preis begründen.

Vermieter oder Verkäufer müssen ab heuer bei jeder Neuvermietung oder Verkauf den Energieausweis vorlegen. Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig und kostet ca. 1–2 € pro Quadratmeter. Bei kleineren Gebäuden wie Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen liegt der Preis meist darüber und sollte pauschal im Vorhinein vereinbart werden. Wenn eine Begehung notwendig ist oder die Unterlagen mangelhaft sind (z.B. unvollständige Pläne bei Altbauten), steigen die Kosten. Der Energieberater erstellt jedoch nicht nur den Energieausweis, sondern liefert auch Vorschläge für eine effiziente Energiesanierung und mögliche Förderungen des jeweiligen Bundeslandes.

Wird kein Energieausweis vorgelegt, so gilt zumindest eine im Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Eine Vereinbarung, dass kein Energieausweis vorzulegen ist oder, dass die Energieeffizienz nicht dem Alter und der Art des Gebäudes entspricht, ist ungültig. Ein daraus entstandener Schaden kann dann eingeklagt werden.

Der Energieausweis beurteilt die Energieeffizienz des Gebäudes, den tatsächlichen Strom-/Gas- und sonstigen Energieverbrauch beeinflusst natürlich noch wesentlich das persönliche Energieverhalten. Beispiel überhitzte Räume: Jedes Grad weniger spart 5–6% Energie. Viele Tipps finden Sie unter: www.energiesparcheck.at

Steuerliche Behandlung
Wer als Vermieter von Wohnfläche Geld in die Energiesanierung steckt, muss diese Instandsetzungskosten über zehn Jahre verteilt absetzen. Bei Geschäftsvermietung oder bei unwesentlichen Sanierungen können Sie wählen, ob Sie sofort oder ebenfalls über zehn Jahre verteilt absetzen.

Wohnraumsanierung in der Privatwohnung können Sie als Sonderausgaben absetzen, wenn sie von einem befugten Unternehmer durchgeführt werden. Wenn Sie dafür ein Darlehen aufnehmen, sind die Tilgungsraten absetzbar. Sie können dadurch den Sonderausgaben-Topf besser ausnutzen.

Praxistipp

Wer als Mieter (natürliche Person) einer betrieblichen Immobilie auf eigene Kosten saniert, kann ab 2010 neben der normalen Abschreibung 13% als Gewinnfreibetrag geltend machen.

Wer erstellt einen Energieausweis?
Liste unter www.energieausweis.at oder www.berechner.at

Kleinbus: Das Hoffen hat ein Ende!
Einige Zeit sah es so aus, als ob Kleinbusse mit sieben Sitzen a la Opel Zafira oder VW Touran vorsteuererstattungsfähig wären. Alle, die die Anschaffung eines solchen Autos planten, durften also hoffen.

Leider hat das Höchstgericht folgendes normiert: Jeder der sieben Sitze muss dafür geeignet sein, einen Erwachsenen über einen längeren Zeitraum und über längere Distanz zu befördern. Hilfs- oder Notsitze reichen nicht. Zudem muss gewährleistet sein, dass bei sieben Passagieren auch noch ausreichend Gepäck für alle mit befördert werden kann.

Auch eine für Busse übliche Fahrzeuginnenhöhe sowie annähernd senkrechte Seitenwände samt Heck und eine annähernd flache Dachlinie werden gefordert. Damit wird es wohl eng für Zafira & Co! Eine endgültige Entscheidung bleibt abzuwarten.

 

Ingrid Szabo

SZABO & PARTNER Wirtschaftstreuhandgesellschaft
m.b.H.
Floridsdorfer Hauptstrasse 29/5
1210 Wien
T: +43 / 1 / 278 13 55 – 0
E: office@szabo.at

 

Erschienen in der Erfolgsmagazinausgabe Mai 2009

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Dieser Artikel wurde verfasst am Mittwoch, Mai 20th, 2009 um 15:07.
Kategorie: Recht & Steuer.

 

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Artikel “Steuertipp: Energieausweis & Kleinbus”

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