Tippt man in juristische Datenbanken, in denen die österreichischen Gesetze oder Urteile abfragbar sind, den Suchbegriff „IT-Recht“ oder „Informationstechnologierecht“ ein, dann erhält man keinen Treffer. Auf den juristischen Fakultäten wird dieses Thema nur gestreift, da es nicht den Kernbereich des Zivilrechts, öffentlichen Rechts oder Strafrechts trifft.
IT-rechtliche Probleme?
Es stellt sich daher die Frage: Wie erkenne ich ein IT-rechtliches Problem? Wenn jemand bei einem Online-Shop eine Digitalcamera kauft, die Bestellbestätigung per Email erhält und die Überweisung mit Internet-Banking tätigt. Ist das eine IT-rechtliche Fragestellung? Oder beginnt das Informationstechnologierecht erst dort, wo es um urheberrechtliche Ansprüche eines Datenbankherstellers geht, der jemanden verfolgen will, der unberechtigterweise einen Datenabgleich vornimmt, und die so aktualisierten Daten über das Internet vertreibt? Oder ist es ein IT-rechtliches Problem, wenn ein avatar auf einer web 2.0 Insel ohne Zustimmung des Urhebers eines anderen avatars dessen Lokal betritt, sich dort betrinkt und im Cyberspace randaliert?
Die (juristische) Wahrheit?
Die (juristische) Wahrheit – sofern es eine solche überhaupt geben kann – liegt meines Erachtens in der goldenen Mitte. Ein Sachverhalt mit Bezug zum Informationstechnologierecht kann bereits ein „einfach gestrickter e-bay-Kauf“ sein, wenn es um die Frage eines im Fernabsatz geschlossenen Kaufvertrages zwischen Unternehmer und Konsumenten geht. Es kann jedoch ein noch so komplexer Vertrag, über die Implementierung eines SAP-Moduls in einem Industrieunternehmen, zu einem reinen handels- bzw. zivilrechtlichen Problem werden, wenn der Auftraggeber die vereinbarten Zahlungen nicht leistet.
Kein IT-rechtliches Problem?
Die Verwendung von IT und neuen Medien ist aus dem heutigen Alltag nicht mehr wegzudenken. Nahezu jeder verwendet Email, Internet, SMS, kauft in Online-shops. Die Daten sind elektronisch gespeichert und werden verarbeitet. Ein Sachverhalt mit IT-rechtlicher Fragestellung liegt jedoch erst dann vor, wenn die rechtliche Fragestellung sich auf die Verwendung der IT-Medien bezieht bzw. diese wesentlich einbezieht. Wenn die IT-Medien lediglich den Sachverhalt „unterstützen“ und die juristische Kernfrage mit oder ohne Einsatz dieser Medien gleich gelagert ist, dann liegt meines Erachtens kein „IT-rechtliches“ Problem vor.
Ein guter „IT-Rechtler“?
Rechtsprobleme im Kernbereich des Informationstechnologierechts erfordern besonderes Verständnis von technischen Abläufen und auch spezielle juristische Kenntnisse. Diese werden lediglich in allgemeinen Grundzügen auf den Universitäten vermittelt. Aufgrund der Tatsache, dass sich die Medien und IT derart schnell entwickeln und wandeln und neue Phänomene auftauchen, hinkt die juristische Ausbildung der technischen Entwicklung immer hinter her. Insbesondere ist dies der Fall, wenn man bedenkt, dass jemand, der heute als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin tätig ist, vor zumindest fünf Jahren sein Studium abgeschlossen hat. Aus technischer Sicht daher in grauer Vorzeit. Mit diesem „Vorzeitwissen“ soll derjenige oder diejenige dann neuartige Problemstellungen bewältigen.
Einen guten „IT-Rechtler“ zeichnet daher aus, dass er/sie sich laufend weiterbildet. Und zwar sowohl in den Belangen der Anwendungen der IT und neuen Medien, als auch in den rechtlichen Teilbereichen, die damit in Zusammenhang stehen.
Kernbereiche des IT-Rechts?
Meiner Ansicht nach umfassen die Kernbereiche des IT-Rechts jedenfalls das „Computerstrafrecht“, d.h. die Umsetzung der sog. Cybercrime Convention im Strafgesetzbuch (z.B. § 119a Missbräuchliches Abfangen von Daten; § 126a Datenbeschädigung etc..).
Weitere Kernbereiche sind das Telekommunikationsrecht, z.B. mit dem „Spamming-Paragraphen“ (§ 107 TKG), der für jeden Auswirkungen hat, oder auch das Ecommerce-Gesetz mit den Bestimmungen zu Informationspflichten zur Website und bei Vertragsabschluss, Haftung von Providern und einer Bestimmung zur Verletzung der Impressumpflicht (mit Androhung einer Verwaltungsstrafe).
Ein Bereich, der auch schon vor Internet und Email rechtlich von Bedeutung war, ist das Datenschutzrecht. Dieses beinhaltet das im Verfassungsrang stehende Recht auf Datenschutz, welches als Grundmaxime des österreichischen Datenschutzrechtes anzusehen ist. Im Datenschutz gilt: Alles ist verboten, außer es ist (gesetzlich) erlaubt. Das Datenschutzrecht ist auch als „Organisationsrecht“ für Unternehmen, die personenbezogene Daten ermitteln, verarbeiten und verwenden, von immanenter Bedeutung. Darin werden z.B. in § 14 Datensicherheitsmaßnahmen definiert, die einzuhalten sind. Es legt auch Pflichten gegenüber den Betroffenen fest (z.B. Auskunftspflicht) und sanktioniert deren Verletzungen.
Ein „klassischer“ IT-rechtlicher Bereich ist das Urheberrecht, da jedes Computerprogramm ein Werk iSd UrhG ist. Wer ist Urheber eines Programmes? Wer ist werknutzungsberechtigt? Gibt es eine Unterscheidung bei Dienstnehmern und freien Programmieren? Dazu gehört jedoch auch die Frage der Urheberrechtsverletzungen (z.B. Up-Load von Musik- und Filmdateien; cracken von codes für Fernsehprogramme oder auch nur die Verwendung von Fotos ohne die Genehmigung des Urhebers auf der Website oder bei einem ebay-Anbot) und die möglichen Konsequenzen daraus.
Andere Bereiche umfassen z.B. das Domainrecht, die Regelungen im Konsumentschutzgesetz zum Fernabsatz (§ 5a ff), das SignaturG oder auch die unterschiedlichen Haftungsregime für Durchleitungs-, Caching- oder Contenprovider im EcommercG.
Zivilrechtliche Fragestellungen?
Zivilrechtliche Fragestellungen mit Bezug auf IT ergeben sich bei Providerverträgen, Outsourching von Rechenzentren, Programmerstellungsverträgen, Lizenzverträgen oder auch Kaufverträgen für Hard- und Softwarelösungen.
Auch in „normalen“ Gesetzen wie dem UGB findet man Spezialbestimmungen, die auf IT und neue Medien abstellen. So hat jeder Unternehmer auch bei seinen Emails die Bestimmung des § 14 UGB – ebenso wie beim Briefpapier – zu beachten. Weiters finden sich Bestimmungen zum Internen Kontrollsystem und Risikomanangement im GmbHG und AktG.
Schwierige IT-rechtliche Fragen?
Schwierige IT-rechtliche Fragen tauchen bei Software-Hinterlegungsverträgen (Software-Escrow), Einsatz von Open Source Software im Unternehmen oder gar Integration von Open Source Software in kommerziell genutzte Software auf. Besondere Kenntnisse des IT-Rechts benötigt man, wenn man über Verträgen für Software as a Service, Application-Service-Providerverträgen oder Service Level Agreements brütet. Spezielle Kenntnisse sind auch notwendig, wenn z.B. der Mandant mit der Exekutive konfrontiert ist, die „die IT“ beschlagnahmen will, weil aus dem Firmennetzwerk Kinderpornographieseiten angesurft wurden.
Sachverhalt auf IT-Relevanz analysieren?
Alles in allem sollte jemand, der mit einer Fragestellung rechtlichen Rat such, vorab den Sachverhalt auf IT-Relevanz analysieren. Kommt er zum Schluss, dass das juristische Problem ohne speziellen Bezug auf IT nicht gelöst werden kann, dann sollte er sich an einen „IT-Rechtler“ wenden. Denn dieser hat die Erfahrung und die nötigen Kenntnisse. Einfach gesagt: Wenn man Fieber hat, geht man zum praktischen Arzt. Vermutet man jedoch, dass der Fieberanfall etwas mit der letzten Reise in die Tropen in Zusammenhang steht, dann wendet man sich an einen Tropenmediziner. Ähnlich sollte man sich in rechtlichen Belangen verhalten.
Nahezu jede Anwaltskanzlei verfügt über eine Website. Informieren Sie sich über die rechtlichen Kernbereiche, die angeboten werden. Zögern Sie nicht, die Kanzlei anzurufen und nach der Erfahrung der Juristen und Juristinnen zu fragen. Testen Sie die Kanzlei mit „einfachen technischen Fragestellungen“. Wenn jemand nicht weiß, was eine IP-Adresse ist, dann ist er/sie nicht der richtige Berater in IT-rechtlichen Belangen.
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Dieser Experten-Chat findet am 26. Mai 09 von 10:00 Uhr – 12:00 Uhr statt. Diesen können Sie problemlos von Ihrem Büro aus abwickeln.
Thema: Datenschutz & IT-Recht im Online-Marketing: Wie sicher sind Ihre Daten?
Dr. Thomas Schweiger, LL.M.(Duke)
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Erschienen in der Erfolgsmagazinausgabe Mai 2009

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Artikel “IT-Recht: Wissenswertes zum Informationstechnologierecht”