image Abgeltungsteuer
Die Abgeltungsteuer von 25% ist in Deutschland seit 1. Jänner 2009 in Kraft und wird bei natürlichen Personen auf private Kapitaleinkünfte wie Dividenden, Zinsen und auch auf Kursgewinne bei Wertpapieren angewendet. Sie ist damit mit der österreichischen Kapitalertragsteuer (KESt.) vergleichbar. Nur dass diese in Österreich schon seit Jahrzehnten als Abgeltungssteuer konzipiert ist. Allerdings sind zusätzlich zur 25% Belastung auch 5,5% Solidaritätszuschlag, sowie gegebenenfalls Kirchensteuer zu berücksichtigen – insgesamt ergibt sich daher eine Belastung von ungefähr 28%.
Da die Steuer von den Banken einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird, sind diese Einkünfte nicht mehr in die persönliche Steuererklärung aufzunehmen (Abgeltungswirkung). Für betriebliche und institutionelle Anleger stellt der Abzug, wie in Österreich, eine Vorauszahlung auf die tatsächlich festzusetzende Steuer dar. Die Abgeltungsteuer tritt effektiv nur ein, wenn bei Einzelpersonen die Kapitaleinkünfte als Summe aus Dividenden, Zinsen und Kursgewinnen € 801 (Sparerpauschbetrag) pro Jahr überschreiten. Liegt der persönliche Steuersatz unter den 25% der Abgeltungsteuer, so können die Einkünfte aus Kapitalvermögen mit einem Antrag auf Normalveranlagung in der Steuererklärung angeführt werden, und die bereits abgeführte Abgeltungsteuer wird zurückgefordert. Bis auf den Sparerpauschbetrag, ist auch diese Regelung mit Österreich ident. Der Sparerpauschbetrag stellt eine massive Verschlechterung, für Menschen mit niedrigen Einkommen und geringem Durchschnittssteuersatz verfügen, dar. Aufgrund des geringen Einkommens können diese auch wenig sparen und erhalten deshalb wenig an Zinsen oder Dividenden. Somit ist die deutsche Lösung zahnlos.


Wegfall der Spekulationsfrist.

Die wesentlichsten Änderungen, im Vergleich mit der bisherigen Rechtslage, sind in dem Wegfall der Spekulationsfrist und in der Abkehr vom progressiven Steuersatz hin zur proportionalen Besteuerung (vergleichbar mit der KESt in Österreich) zu erkennen. Der Wegfall der einjährigen Spekulationsfrist ist für den Steuerpflichtigen nachteilig, da Kursgewinne von Aktien nunmehr unabhängig von der Behaltedauer immer besteuert werden – bisher waren Kursgewinne außerhalb der Spekulationsfrist steuerfrei. Ein Vorteil tritt hinsichtlich der Besteuerung von Zinsen ein, da diese ab 1.1.2009 fix mit rund 28% besteuert werden und bisher zur Gänze dem persönlichen Steuersatz und somit, im Extremfall, dem Grenzsteuersatz unterlagen. In Österreich gilt immer noch die Spekulationsfrist von einem Jahr, somit sind die meisten privaten Kleinanleger von einer Steuerpflicht nicht betroffen. Wirkliche Aktienspekulanten, die mit Wertpapieren traden, erzielen sowieso Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Österreich verzichtet daher auf Steuereinnahmen aus diesem Titel – hat aber massiv weniger Administrationsaufwand und entkriminalisiert die Kleinanleger.

(Wertpapier)Investments von Privatanlegern sind in Österreich hinsichtlich der Besteuerung mit bloß 25% im Vergleich zur Situation in Deutschland mit rund 28% attraktiver. Nachteilig in Österreich ist, dass in Deutschland nunmehr Spekulationsverluste ohne zeitliche Begrenzung mit Spekulationsgewinnen verrechnet werden können. In Österreich unbeschränkt Steuerpflichtige sind übrigens nicht von der neuen Abgeltungsteuer in Deutschland betroffen. Laufende Kapitaleinkünfte aus Deutschland unterliegen in Österreich einem Sondersteuersatz von 25%. Veräußerungsgewinne sind nach Ablauf der Spekulationsfrist steuerfrei. Wenngleich in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Personen Kapitaleinkünfte aus Österreich zu versteuern haben, treten keine Änderungen für österreichische Banken durch Einführung der Abgeltungsteuer in Deutschland ein.

Wiedereinführung der degressiven Abschreibung

Auch bei unseren deutschen Nachbarn gibt es Reaktionen auf die „Wirtschaftskrise“. Es wurde u.a. die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung beschlossen, welche ja im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 abgeschafft worden war. Diese Maßnahme soll, der Regelung zur vorzeitigen Abschreibung in Österreich vergleichbar, die Investitionstätigkeit und das Wirtschaftswachstum ankurbeln. Die degressive Abschreibung ist bei der Anschaffung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens zwischen 1.1.2009 und 31.12.2010 anwendbar, sofern die Anschaffungskosten über € 1.000 betragen (Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen € 150 und € 1.000 werden als Sammelposten über 5 Jahre verteilt abgeschrieben). Da die degressive Abschreibung in einem Jahr maximal 25% der Anschaffungskosten bzw. das 2,5 fache der linearen Abschreibung ausmachen darf, ist sie erst ab einer Nutzungsdauer von 5 Jahren vorteilhaft.

 

image Mag.(FH) Peter Hertel
Steuerberatungs GmbH
Kaiserstraße 84/1/2/4, 1070 Wien
E: office@wt-hertel.at
W: www.wt-hertel.at

 

Erschienen in der Erfolgsmagazin-Ausgabe März 2009

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Dieser Artikel wurde verfasst am Dienstag, März 17th, 2009 um 12:45.
Kategorie: Recht & Steuer.

 

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Artikel “Deutschland – Österreich eine Neverending Story. – Diesmal hat Österreich schneller reagiert.”

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