Das Bundesssozialamt bietet Unternehmen umfangreiches Service, Förderungen und Unterstützungsleistungen bei der Einstellung von Menschen mit Behinderung.
Gesetzliche Verpflichtung
In Österreich sind Unternehmen ab 25 MitarbeiterInnen verpflichtet, pro 25 DienstnehmerInnen einen Menschen mit Behinderung zu beschäftigen. Für jede nicht besetzte Stelle, haben die Betriebe die so genannte Ausgleichstaxe (derzeit monatlich 213 Euro) zu bezahlen.
Förderungen und steuerliche Erleichterungen
Zahlreiche Fördermöglichkeiten des Bundessozialamts schaffen attraktive Rahmenbedingungen für die Anstellung von MitarbeiterInnen mit Behinderung.
Im Rahmen der Aktion 500 erhalten Unternehmen für jeden zusätzlich eingestellten Menschen mit Behinderung, auf die Dauer von 6 Monaten, eine Förderung von € 600 pro Monat.
Auch Menschen mit Behinderung, die sich selbständig machen wollen, wird für ein halbes Jahr mit € 600 monatlich der Start erleichtert. Für Lehrlinge mit Behinderung wird die bisherige Förderung von € 400 im 1. Lehrjahr ebenfalls mit € 200 auf € 600 monatlich aufgestockt. Die Aktion 500 wurde von Sozialminister Hundstorfer bis 31.06.2009 verlängert.
Auch fördert das Bundessozialamt unter anderem die Schaffung eines entsprechenden Arbeitsplatzes mit einer Integrationsbeihilfe von bis zu 100 % der Lohnkosten. Weitere Förderungen wie die Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe sowie Zuschüsse zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen können in Anspruch genommen werden. Finanzielle Unterstützung gibt es auch zum Beispiel für die behindertengerechte Adaptierung von Arbeitsplätzen.
Verschiedene steuerliche Vergünstigungen sollen eine weitere Motivation und Unterstützung darstellen.
Förderung von baulichen Maßnahmen zur Barrierefreiheit
Das Bundessozialamt unterstützt beim Umbau eines Unternehmens, um einen barrierefreien Zugang zu ermöglichen. Dabei beträgt die Höhe der Förderung im allgemeinen 50 % der behinderungsbedingten Kosten.
Service und Beratung für Unternehmen
Um die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung weiter zu verbessern, führte das Bundessozialamt mit Juni 2008 den Unternehmensservice ein. Ein Angebot, dass es in jedem Bundesland gibt.
Mit konzentrierter Beratungstätigkeit werden Unternehmen in allen Belangen dabei unterstützt und motiviert, Menschen mit Behinderung in den Arbeitsalltag zu integrieren.
Professionelle BeraterInnen stehen den Firmen auf Wunsch auch vor Ort kostenlos mit Rat und Tat zur Seite. Das Beratungsangebot deckt so unterschiedliche Bereiche wie rechtliche Rahmenbedingungen oder notwendige Arbeitsplatzadaptierungen ab. Hilfestellung gibt es aber auch bei so wichtigen Punkten wie der Auswahl des richtigen Personals oder der Arbeitsorganisation.
Begleitende Dienste
Unterstützung finden DienstgeberInnen und DienstnehmerInnen auch bei den vom Bundessozialamt angebotenen Assistenzleistungen (z.B. Arbeitsassistenz, Berufsausbildungsassistenz und persönlicher Assistenz am Arbeitsplatz).
Aber nicht nur Förderungen und Steuererleichterungen motivieren Unternehmen, Menschen mit Behinderung in ihrem Unternehmen zu integrieren. So gelten Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt oft als engagierter und loyaler als nicht behinderte Arbeitskräfte. Die McDonald’s Franchise GmbH beispielsweise hat sich aufgrund guter Erfahrungen in einem Grundsatzbeschluss dazu verpflichtet, gezielt Menschen mit Behinderung einzustellen. Außerdem entsprechen gern gepflegte Vorurteile, dass etwa Arbeitsverhältnisse von Menschen mit Behinderung nur schwer aufzulösen seien, nicht der Praxis.
Bundessozialamt:
05 99 88 (österreichweit zum Ortstarif)
Weitere Infos zum Bundessozialamt sowie die Adressen der Ansprechstellen in Ihrem Bundesland finden Sie unter: www.bundessozialamt.gv.at
Infos zum Unternehmensservice des Bundessozialamts:
0800 / 221 744 (österreichweit kostenfrei)
www.unternehmensservice.gv.at
Infos zu den begleitenden Diensten:
www.dabei-austria.at
Erschienen in der Erfolgsmagazinausgabe Jänner 2009

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Artikel “Behinderung als Einstellungssache”